Vereinsgeschichte - 50 Jahre Laienspielkreis Oberbachem
"Aus Freude am Laienspiel"
So lautete 1960 der Grundsatz, unter dem der Laienspielkreis Oberbachem gegründet wurde. Das Protokoll zur Gründungsversammlung dokumentiert die Anfänge des nun mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Vereins. Die Interessengemeinschaft zur Gründung eines Laienspielkreises lud am 23. April 1960 zur offiziellen Gründung ein: Nachdem für alle Mitglieder verbindliche Vereinsstatuten festgehalten wurden, wählte man den ersten Vorstand des Theatervereins auf die Dauer von einem Jahr. Festgehalten wurde zudem, dass neue Mitglieder auf Antrag in den Verein aufgenommen werden können - zu einem Jahresbeitrag von 5 DM.
Das Gründungsprotokoll lautet im Original:
Protokoll der Gründungsversammlung am 23.4.1960
Auf der 20.4.1960 schriftlich eigeladenen Versammlung, der Interessengemeinschaft zur Gründung eines Laienspielkreises, wurde der Laienspiel-Kreis-Oberbachem 1960 gegründet!
Die von Dr. Josef Schneider ausgearbeiteten Statuten wurden diskutiert und auf den ausgearbeiteten Satz gebracht. Die Statuten bestehen aus 17 Absätzen und sind von allen Mitgliedern auf strengste zu beachten. Nach der Regelung der Vereinsstatuten wurde aus den Interessenten der Vorstand des Laienspielkreises auf die Dauer eines Jahres gewählt. Der Vorstand setzt sich aus den folgenden Herrn zusammen:
1. Vorsitzender, Schmitz, Josef
2. Vorsitzender, Degen sen. Franz
Schriftführer u. Pressewart, Giersberg, Paul
Kassierer, Schäfer, Lorenz
Spielleiter, Dr. Schneider, Josef
dem Vorstand stehem zur Seite
als stellv. Schriftführer Heribert Stickler u.
als stellv. Kassierer Franz Degen sen., die aber nicht dem eigentlichen Vorstand angehören, diese sieben Herrn sind als Gründer dieses Kreises zu bezeichnen.
Es wurde beschlossen, dass alle die Interesse am Laienspiel haben sich auf einem vom Vorstand ausgegegeben Aufnahmeantrag schriftlich beim jeweiligen Schriftführer anmelden, der den Antrag dem Vorstand zuleitet, wird dem Antrag entsprochen, so hat das neue Mitglied DM 5,- auf das Konto des Laienspielkreises zu überweisen und ausschl. den jeweiligen Monatsbetrag zu entrichten.
Eine Ausnahme für die Entrichtung der Aufnahmegebühr wurde für die Spieler der lzt. Theateraufführung des Kirchenchores am 27.3.1960 gemacht, sie können Mitglied werden, wenn Sie sich bis zum 22.6. 1960 beim Schriftführer angemeldet haben, ohne die Gebühr zu entrichten.
Alle weiteren Wichtigkeiten des Laienspielkreises sind in den Statuten zu ersehen, die jedem neuen Mitglied vorgelegt werden.
Nach dem Grundsatz, "aus Freude am Laienspiel" u. u. mit viel Optimismus für die Zukunft wurde die Gründungsversammlung des Laienspiel-Kreises-1960-Oberbachem geschlossen.